Reisepass

Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:

  • Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes (z.B. Restgültigkeit)
  • Reisepass ist abgelaufen
  • Namensänderung (insbesondere bei Heirat)
  • Reisepass gibt die Identität nicht wieder
  • Verlust oder Diebstahl

Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Ausgenommen sind Reisepässe für Minderjährige unter zwölf Jahren. Nach Ende der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.


Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.


Erforderliche Unterlagen:

  • Alter Reisepass vorhanden:      
    • Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen; sollte Ihr Reisepass länger abgelaufen sein, gilt dies als "Kein Reisepass vorhanden")
    • Ein Passbild nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
  • Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden:    
    • Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen)
    • Ein Passbild nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
  • Kein Reisepass, kein Personalausweis, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:    
    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Geburtsurkunde
    • Nachweis der Staatsbürgerschaft
    • Ein Passbild nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
  • Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
  • Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur:     
    • Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
    • Verleihungsurkunde


Verlust/Diebstahl – Wurde der Reisepass gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt.

 

Kosten:

  • Bis zum bzw. am 2. Geburtstag: 
    • Normale Zustellung bei Erstausstellung: gebührenfrei
    • Normale Zustellung bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z.B. wegen Namensänderung: 30 Euro 
    • Expresszustellung: 45 Euro 
    • Ein-Tages-Expresspass: 165 Euro
  • Nach dem 2. Geburtstag: 
    • Normale Zustellung: 30 Euro 
    • Expresszustellung: 45 Euro 
    • Ein-Tages-Expresspass: 165 Euro
  • Ab dem 12. Geburtstag: 
    • Normale Zustellung: 75,90 Euro 
    • Expresszustellung: 100 Euro 
    • Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro

Zuständig

  • Zahorka Elisabeth (Buchhaltung, Standesamt, Allgemeine Verwaltung)
  • Rehberger Elisabeth (Bauangelegenheiten, Kanal, Aufschließungs- u. Verkehrsflächenbeiträge u. Allgemeine Verwaltung)