Personalausweis

Personalausweis – Neuausstellung


Eine Personalausweis-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:  

  • Alter Personalausweis ist abgelaufen
  • Namensänderung (Heirat)
  • Eintragung eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
  • Verlust oder Diebstahl
  • Personalausweis gibt die Identität nicht wieder

Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig.


Erforderliche Unterlagen:    

  • Alter Personalausweis vorhanden:        
    • Alter Personalausweis 
    • Ein Passbild nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
  • Kein Personalausweis, aber ein Reisepass vorhanden:    
    • Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen)
    • Ein Passbild nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien   
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
  • Kein Personalausweis, kein Reisepass, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:     
    • Amtlicher Lichtbildausweis
    • Geburtsurkunde
    • Nachweis der Staatsbürgerschaft
    • Ein Passbild nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlage
  • Kein Personalausweis, kein Reisepass und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:    
    • Eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge (benötigt amtlichen Lichtbildausweis)
    • Geburtsurkunde
    • Nachweis der Staatsbürgerschaft
    • Ein Passbild nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
    • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
  • Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder       rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokument
  • Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur:           
    • Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
    • Verleihungsurkunde

Verlust/Diebstahl – Wurde der Personalausweis gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.


Kosten: 

  • Bis zum bzw. am 2. Geburtstag: 
    • Bei Erstausstellung: gebührenfrei
    • Bei Ausstellung eines weiteren Personalausweises, z.B. wegen Namensänderung: € 26,30
  • Nach dem 2. Geburtstag: € 26,30 
  • Ab dem 16. Geburtstag: € 61,50 

Bei Antragstellung am Gemeindeamt sind die Gebühren mittels Zahlschein an die BH. Urfahr zu begleichen

Zuständig

  • Zahorka Elisabeth (Buchhaltung, Standesamt, Allgemeine Verwaltung)
  • Rehberger Elisabeth (Bauangelegenheiten, Kanal, Aufschließungs- u. Verkehrsflächenbeiträge u. Allgemeine Verwaltung)