Die jährliche Grundgebühr für jedes bebaute Grundstück bzw. für je angefangene 3 Wohnungen beträgt € 124,72 exkl..
Die jährliche Benützungsgebühr pro Person beträgt € 146,80 exkl..
Folgende Abschläge bei den Benützungsgebühren gelten lt. Kanalgebührenordnung:
50% für Nebenwohnsitze
70% für Dienstnehmer in örtlichen Betrieben
90% für öffentliche Gebäude und Gaststätten lt. möglichem Fassungsvolumen je Person
100% ab dem 3. Kind (wenn für mind. 3 Kinder Familienbeihilfe bezogen wird)
Die genannten Gebühren stellen Nettobeträge dar bzw. unterliegen diese der gesetzlichen MWSt. von 10%.