Waldbrandschutz-Verordnung 2025
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I
Nr. 144/2023, erfolgte Öffnung des Waldes zu Erholungszwecken für jedermann macht es
notwendig, dass vorbeugende Maßnahmen für größtmöglichen Schutz vor Waldbränden gesetzt
werden.
Aufgrund der derzeit vorherrschenden Witterungsverhältnisse und Trockenheit wird von der
Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung eine Verordnung (siehe Beilage) betreffend den
Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des politischen Bezirkes Urfahr-Umgebung
und deren Gefährdungsbereiche erlassen.
Die Verordnung wurde bereits im Rechtsinformationssystem (RIS) (www.ris.bka.gv.at)
veröffentlicht und tritt mit 11.03.2025 in Kraft.
Unabhängig vom räumlichen Geltungsbereich der gegenständlichen Verordnung und von der
Wetterlage ergeht die Einladung an alle Gemeinden, die Verordnung an der Amtstafel
kundzumachen und in geeigneter Form (Information der Bevölkerung bzw. der Gäste) zu
verlautbaren.
Außerdem wird ersucht, den Verantwortlichen der im Gemeindegebiet ansässigen Organisationen
- insbesondere Jugendgruppen, die aufgrund ihrer Funktion und Struktur für die Beachtung der
Waldbrandschutzvorschriften (Lagerfeuer, Jugendlager, sonstige Veranstaltungen) in Betracht
kommen können - entsprechende Ausfertigungen der genannten Verordnung zukommen zu
lassen.
Freundliche Grüße
Für den Bezirkshauptmann
Mag. Elisabeth Bertleff
Amtsblatt Urfahr-Umgebung