Kanalbenützungsgebühren

Die jährliche Grundgebühr für jedes bebaute Grundstück bzw. für je angefangene 3 Wohnungen beträgt € 124,72 exkl..

Die jährliche Benützungsgebühr pro Person beträgt € 146,80 exkl..


Folgende Abschläge bei den Benützungsgebühren gelten lt. Kanalgebührenordnung:

50% für Nebenwohnsitze

70% für Dienstnehmer in örtlichen Betrieben

90% für öffentliche Gebäude und Gaststätten lt. möglichem Fassungsvolumen je Person

100% ab dem 3. Kind (wenn für mind. 3 Kinder Familienbeihilfe bezogen wird)


Die genannten Gebühren stellen Nettobeträge dar bzw. unterliegen diese der gesetzlichen MWSt. von 10%.

Zuständig