Kanalbenützungsgebühr

Zuständig

Die jährliche Grundgebühr für jedes bebaute Grundstück bzw. für je angefangene 3 Wohnungen beträgt € 130,48 exkl..

Die jährliche Benützungsgebühr pro Person beträgt € 153,58 exkl..

Folgende Abschläge bei den Benützungsgebühren gelten lt. Kanalgebührenordnung:

50% für Nebenwohnsitze

70% für Dienstnehmer in örtlichen Betrieben

90% für öffentliche Gebäude und Gaststätten lt. möglichem Fassungsvolumen je Person

Die genannten Gebühren stellen Nettobeträge dar bzw. unterliegen diese der gesetzlichen MWSt. von 10%.