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Die jährliche Grundgebühr für jedes bebaute Grundstück bzw. für je angefangene 3 Wohnungen beträgt € 130,48 exkl..
Die jährliche Benützungsgebühr pro Person beträgt € 153,58 exkl..
Folgende Abschläge bei den Benützungsgebühren gelten lt. Kanalgebührenordnung:
50% für Nebenwohnsitze
70% für Dienstnehmer in örtlichen Betrieben
90% für öffentliche Gebäude und Gaststätten lt. möglichem Fassungsvolumen je Person
Die genannten Gebühren stellen Nettobeträge dar bzw. unterliegen diese der gesetzlichen MWSt. von 10%.