Kanalanschlussgebühr und Kanalbereitstellungsgebühr

Die Kanalanschlussgebühr für den erstmaligen Anschluss eines Bauwerks an die öff. Kanalisationsanlage beträgt entsprechend den Förderungsrichtlinien des Landes OÖ für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft im Jahr 2024 € 4.174,- exkl. und deckt gleichzeitig eine Bemessungsgrundlage von 150 m² ab. Für Flächen über 150 m² sowie für Zubauten errechnet sich demnach einer Ergänzungsgebühr von € 27,83 exkl. / m².

Eine Kanalbereitstellungsgebühr wird für angeschlossene, jedoch unbebaute Grundstücke eingehoben. Diese Bereitstellungsgebühr beträgt € 0,30 exkl. / m²  und ist jeweils am 15. Oktober des laufenden Jahres fällig.

Die Kanalbenützungsgebühr für Schwimmbäder, welche an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind und für solche, die ihr Schwimmbadwasser in diese einleiten, beträgt € 1,82 exkl. je m² Wasseroberfläche pro Jahr und wird jeweils am 15. Mai eines Jahres fällig.

Die genannten Gebühren stellen Nettobeträge dar bzw. unterliegen diese der gesetzlichen MWSt. von 10%.

Zuständig