INFO Haftpflichtversicherung für Jagdhunde

Veröffentlichungsdatum31.01.2025Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
Jagdhund

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund vermehrter Anfragen informieren wir Sie darüber, dass Inhaberinnen und Inhaber einer gültigen oberösterreichischen Jagdkarte – nachweisbar durch Zahlungsbeleg oder Zahlungsnachweis per App – automatisch über eine Haftpflichtversicherung für bis zu drei jagdlich geeignete Hunde verfügen.

Die Versicherungssumme beträgt aktuell 4 Millionen Euro und wird ab dem 1. April 2025 auf 5 Millionen Euro erhöht.
Die dazugehörige Polizzennummer bei der OÖ Versicherung AG lautet 305779/027.

Bitte beachten Sie, dass das Jagdjahr in Oberösterreich immer vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres gilt.

 

Weiters dürfen wir Sie betreffend Sachkunde gem § 8 Oö. HHVO 2024 bezüglich Jagdhunden wie folgt informieren:

Der Nachweis einer absolvierten Ausbildung samt positiv abgelegter Prüfung gemäß § 8 Oö. HHVO 2024 sowie der Nachweis des Abschlusses des veterinärmedizinischen Studiums gelten ebenfalls als Sachkundenachweis.Für Jagdhundeführer sind das die Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde in Oberösterreich nach der Prüfungsordnung des Oö. Landesjagdverbands oder eine Leistungsprüfung nach der Österreichischen Prüfungsordnung für von der Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannte Jagdhunde-Rassegruppen des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbands (ÖJGV).

Mit freundlichen Grüßen,

Rupert J. Pferzinger

OÖ Landesjagdverband
 Körperschaft öffentlichen Rechts

 Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian
 Tel.: 07224 200 83-10
E-Mail: r.pferzinger@ooeljv.at
www.ooeljv.at

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Informieren Sie sich auch unter:
www.fragen-zur-jagd.at, www.ooeljv.at/tv,
www.wild-oberoesterreich.at, www.jagd-oesterreich.at

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