Hundeabgaben und Hundemarke

Die Hundeabgabe beträgt ab dem Jahr 2024 € 50,00 und ist jedes Jahr am 31. März fällig.

Hundemarken behalten nach wie vor ihre Gültigkeit, ein Verlust wäre dem Gemeindeamt zu melden bzw. dort eine neue gegen eine Gebühr von € 4,00 zu beheben.

Zuständig

  • Rehberger Elisabeth (Bauangelegenheiten, Kanal, Aufschließungs- u. Verkehrsflächenbeiträge u. Allgemeine Verwaltung)
  • Zahorka Elisabeth (Buchhaltung, Standesamt, Allgemeine Verwaltung)